Arzthaftungsrecht

Nicht bei jedem Patienten wird der gewünschte Erfolg erzielt. Auch dem sorgfältigsten Arzt können bei Behandlungen und Operationen Pflichtverletzungen unterlaufen oder es wird der medizinische Standart nicht eingehalten. Sind Behandlungsfehler nicht auszuschließen, so stehen dem Patienten mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Obwohl dem betroffenen Patienten die Beweislast für einen Behandlungsfehler auferlegt ist, dreht sich diese bei Nichteinhaltung von Facharztstandards, bei sicher beherrschbaren Risiken um.

Als Patientenanwalt informiert Sie Rechtsanwalt Dr. Andreas Kremkus über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kremkus, der im Strafrecht promoviert und das Buch „Die Strafe und Strafrechtsbegründung von Thomas Hobbes“ publiziert hat.