Scheidungsrecht

Das Familienrecht insbesondere das Scheidungsrecht unterscheidet sich von anderen Rechtsgebieten deutlich. Mit einer Trennung, die sich dann in einer Scheidung fortsetzt, sind regelmäßig starke Emotionen verbunden.

Haben sich die Ehepartner dazu entschlossen, die Ehe nicht mehr fortzuführen, kommen zahlreiche Fragen auf, die nicht selten von Ängsten begleitet werden. Entgegen dem verbreiteten Horrorszenarium eines Rosenkrieges, das Betroffene mit einer Trennung bzw. Scheidung verbinden, wünschen sich viele oftmals eine einvernehmliche Scheidung.

Eine einvernehmliche Scheidung setzt eine gütliche Regelung der Scheidungsfolgen voraus. Gelingt dies, ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt und der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. So können langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen, die im äußersten Fall vor Gericht ausgetragen werden, vermieden werden.

Sie müssen mit einer Trennungssituation nicht allein zurechtkommen. Mit unserem Team aus vier Anwälten für Familienrecht wissen wir, dass Ihre persönlichen Anliegen nicht nur spezifische Fachkompetenz verlangen. Wir stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und dem notwendigen Fingerspitzengefühl auf unserem Fachgebiet zur Seite. 

Frau Rechtsanwältin Eler-Hußlein berät Sie gern auch in türkischer Sprache.

Gerne können Sie einen Erstberatungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren.