Anders als das Öffentliche Recht, in welchem der Staat in Wahrnehmung als Träger öffentlicher Gewalt handelt, geht es im Zivilrecht (oder auch: bürgerlichen Recht) um die Rechtsbeziehungen zwischen Privatrechtssubjekten oder gleichgestellten Rechtssubjekten. Auch der Staat kann als Privatrechtssubjekt handeln.
Das Feld der zivilrechtlichen Streitigkeiten ist weit. Leistungsansprüche aus Verträgen, die Frage der Wirksamkeit abgegebener Willenserklärungen, Schadensersatzansprüche, aber auch Ansprüche auf die Vornahme von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen können dazu zählen.
In unseren Rechtsanwälten finden Sie kompetente Ansprechpartner bei den vielfältigen Fragestellungen des Zivilrechts.
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