Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren/ Ordnungswidrigkeit
Werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverstoß usw.) beschuldigt und es drohen ein Bußgeld, Fahrverbot und „Punkte in Flensburg“? Oder wurde wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Dann ist es unabdingbar, frühzeitig eine qualifizierte Verteidigung vorzunehmen.
Droht z.B. ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis (ggf. mit späterer Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung = MPU), kann dies sogar zu einer Existenzgefährdung führen.
Durch uns erlangen Sie die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erhalten und frühzeitig die entsprechende Verteidigungsstrategie festzulegen. In einer Vielzahl von Fällen gelingt es, z.B. Verfahrens- oder auch Messfehler aufzudecken und so eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Wir beraten Sie und klären Sie umfassend über Ihre Rechte als Beschuldigter auf. Als Ihre Verteidiger vertreten wir Sie sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden, wie auch im gerichtlichen Verfahren.
Verkehrsunfall/Unfallregulierung
Schnell ist es passiert und der Hintermann ist auf Ihren PKW aufgefahren oder es wurde Ihnen die Vorfahrt genommen. Selbst wenn die Schuldfrage im ersten Moment eindeutig erscheint, können sich bei der Abwicklung der Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall Schwierigkeiten ergeben, da die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen ein Mitverschulden anlastet oder sonstige Anspruchskürzungen vornimmt. Dies erfolgt jedoch häufig zu Unrecht. Für eine reibungslose Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfallereignis ist es deshalb unverzichtbar, sich in professionelle Hände zu begeben.
Ob es sich um einen Fahrzeugschaden (Totalschaden oder Reparaturschaden) handelt oder ein Personenschaden entstanden ist – wir helfen Ihnen bei der professionellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Bei der Vermittlung eines Sachverständigen zwecks Ermittlung der Schadenshöhe bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Diese sind umfangreich: Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert/Restwert, Sachverständigengebühren / Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden usw.
Lassen Sie sich von uns beraten.