Erbrecht

Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt neben emotionalen Aspekten oft auch erheblichen Regelungsbedarf mit sich. Wir helfen Ihnen gerne und erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.

Wenn Sie selbst Vorsorge treffen möchten, unterstützen wir Sie dabei. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit verlangt viel Verständnis und Weitblick bei der anwaltlichen Beratung.

Mit einer rechtssicheren letztwilligen Verfügung sorgen Sie für Ihre Nachkommen, schützen den Familienfrieden und verhindern, dass Ihr Vermögen in falsche Hände gerät.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen zum Nachlass rechtssicher umgesetzt werden und unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamenten (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament), Erbverträgen, Verträgen zugunsten Dritter oder Verträgen über den Nachlass. Der Regelungsbedarf geht dabei weit über die Frage „Wer soll erben?“ hinaus. Es geht um Fragen der Erbeinsetzung, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft oder Erbengemeinschaft, sowie ob Vermächtnisse, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnungen oder Teilungsverbote verfügt werden sollen.

Auch Regelungen zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge gehören zu unseren Aufgaben als Rechtsanwälte und Notare im Erbrecht.

Nach einem Erbfall beraten und vertreten wir Sie zur Frage der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, bei der Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, sowie bei der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft und in Erbscheinsverfahren.

Bei der Beratung berücksichtigen wir natürlich auch die Auswirkungen Ihres Handelns in steuerlicher Hinsicht, etwa bezüglich des Erbschaftssteuerrechts. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden beziehen wir regelmäßig auch Ihre steuerlichen Berater ein.

Frau Wißkirchen, Herr Wolf und Herr Bauer haben den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert und sind ebenfalls seit vielen Jahren als Rechtsanwälte und Notare auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Herr Wolf ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Als persönliche Ansprechpartner für alle erbrechtlichen Fragen stehen Ihnen Rechtsanwältin und Notarin Beate Wißkirchen, Rechtsanwalt und Notar Peter Wolf und Rechtsanwalt und Notar Peter-Martin Bauer zur Seite.

Frau Wißkirchen, Herr Wolf und Herr Bauer haben den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert und sind ebenfalls seit vielen Jahren als Rechtsanwälte und Notare auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Herr Wolf ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..